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§1 - Name, Sitz und Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen "Tierschutzverein Friedrichshafen und Umgebung.
Er ist in das Vereinregister eingetragen und führt den Namenszusatz "e.V.".
Der Verein hat seinen Sitz in Friedrichshafen. Sein Tätigkeitskreis erstreckt sich auf Friedrichshafen und den östlichen Bodenseekreis.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 2 - Zweck
Der Verein setzt sich zur Aufgabe:
den Tier- und Naturschutzgedanken in Wort, Schrift, Bild und Tat zu vertreten und zu fördern, durch Aufklärung, Belehrung und gutes Beispiel Verständnis für das Wesen der Tiere zu erwecken, das Wohlergehen der Tiere zu fördern und auf artgerechte Tierhaltung hinzuwirken, Tierquälerei oder Tiermißhandlung und Tiermißbrauch zu verhüten und deren strafrechtliche Verfolgung ohne Ansehen der Person des Täters zu veranlassen.
Die Tätigkeit des Vereins erstreckt sich nicht allein auf den Schutz der Haustiere, sondern auf die gesamte lebende Tierwelt und den Naturschutz.
Der Verein unterhält ein Tierheim und einen Gnadenhof für Wild-, Haus- und Nutztiere.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als solche auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins erhalten.
Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäß hohe Vergütungen begünstigt werden. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist ausgeschlossen, so weit er sich nicht in den Grenzen des § 7 GemVO oder der künftig für die Steuerbegünstigung an seine Stelle tretenden Vorschriften hält
Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. Für diese Tätigkeiten dürfen keine unverhältnismäßig hohen Vergütungen gewährt werden.
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