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Tierschutzverein Friedrichshafen und Umgebung e.V.

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Impressum

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Anschrift:

Tierheim Friedrichshafen
Allmannsweiler Str. 224
88046 Friedrichshafen

Verantwortlich für die Inhalte:
Tierschutzverein Friedrichshafen und Umgebung e.V.
Allmannsweiler Str. 224,
88046 Friedrichshafen

Vorstand: Myriam Zanker

Öffnungszeiten für Besucher:
01. Mai bis 30. September
Montag, Dienstag, Freitag und Samstag von 16.00 - 19.00 Uhr

 01. Oktober bis 30. April
Montag, Dienstag, Freitag und Samstag von 14.00 - 17.00 Uhr
 

Telefon:

Tel.: 0 75 41/63 11
Fax : 0 75 41/63 31
Email:info@tierheim-friedrichshafen.de

Bei Fragen oder Anregungen bezogen auf diese Homepage wenden Sie sich bitte an das Tierheim direkt.

(Die Nachrichten per E-Mail werden so schnell wie möglich abgefragt. Bitte haben Sie dafür Verständnis.)

Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie uns gerne eine Nachricht hinterlassen. Der Anrufbeantworter wird regelmäßig abgehört (auch Sonntags). Wir bemühen uns, dann so schnell wie möglich, Ihnen zu antworten.

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Ansprechpartner

Vorsitzende:

stellv. Vorsitzende:

Kassierer:

Schriftführerin:

Tierheimleitung:

 

Myriam Zanker

Anne Juhre

Stefan Vogel

Ute Mory

Gisela Heim

Doris Philipp

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Auszug aus der Satzung des Tierschutzvereins Friedrichshafen und Umgebung e.V.

§1 - Name, Sitz und Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen "Tierschutzverein Friedrichshafen und Umgebung.

Er ist in das Vereinregister eingetragen und führt den Namenszusatz "e.V.".

Der Verein hat seinen Sitz in Friedrichshafen. Sein Tätigkeitskreis erstreckt sich auf Friedrichshafen und den östlichen Bodenseekreis.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 
 
§ 2 - Zweck

Der Verein setzt sich zur Aufgabe:

den Tier- und Naturschutzgedanken in Wort, Schrift, Bild und Tat zu vertreten und zu fördern, durch Aufklärung, Belehrung und gutes Beispiel Verständnis für das Wesen der Tiere zu erwecken, das Wohlergehen der Tiere zu fördern und auf artgerechte Tierhaltung hinzuwirken, Tierquälerei oder Tiermißhandlung und Tiermißbrauch zu verhüten und deren strafrechtliche Verfolgung ohne Ansehen der Person des Täters zu veranlassen.

Die Tätigkeit des Vereins erstreckt sich nicht allein auf den Schutz der Haustiere, sondern auf die gesamte lebende Tierwelt und den Naturschutz.

Der Verein unterhält ein Tierheim und einen Gnadenhof für Wild-, Haus- und Nutztiere.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als solche auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins erhalten.

Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäß hohe Vergütungen begünstigt werden. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist ausgeschlossen, so weit er sich nicht in den Grenzen des § 7 GemVO oder der künftig für die Steuerbegünstigung an seine Stelle tretenden Vorschriften hält

Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. Für diese Tätigkeiten dürfen keine unverhältnismäßig hohen Vergütungen gewährt werden.